Meldeverfahren
this section will be revised and adapted for the certified version 2 of the the fiskaly Cloud-TSS!
Aktuell ist die Anmeldung der Kasse zu TSE via Brief oder Fax beim BMF, durch KassenSichV-Gesetz / BMF festgelegt. Dieses Form der Meldung wäre mit enormen Aufwand verbunden, daher wird gerüchte-weiser, jedoch sehr sinnvoll, an einer elektronischen Schnittstelle zur Meldung der Kasse(n) zu TSE beim BMF angedacht / ist in Planung.
Sobald das elektronische Meldeverfahren spezifiziert und zugelassen ist, wird fiskaly dieses elektronische Meldeverfahren als Ersatz zum papierbasierten Meldeverfahren umsetzen.
Mögliche Szenarien zum Meldeverfahren:
Anmeldung via Brief/Fax durch fiskaly
- Voraussetzung: fiskaly ist rechtlich in der Lage im Namen des Kunden Kassensysteme und zugehörige TSE beim BMF zu melden. zB. via Vollmacht.
- Automatisierung einer PDF zu Fax Schnittstelle, welche uns ermöglicht dem BMF vollautomatisiert die Kassenanmeldung zu übermitteln.
Anmeldung via Brief/Fax durch den Integrator oder Endkungen
- Voraussetzung: aktuell keine Blocker bekannt.
- Automatisierung einer (Sammel-)PDF Generation zur Anmeldung beim BMF.
- Übermittlung der Meldungen durch den Integrator oder Endkungen
Anmeldung via elektronischer Schnittstelle durch fiskaly (präferiert)
- Voraussetzung: elektronische Schnittstelle wurde durch das BMF publiziert. Zugangsdaten wurden durch den Integrator bereitgestellt.
- Voll-Automatisierung der Kassenanmeldung bei Anlage einer produktiv betriebenen Kasse
Im Interesse der fiskaly GmbH ist eine Schaffung des elektronischen Meldeverfahrens. Wir sind hier mit einigen Stellen in Kontakt, bestrebt eine sinnvolle und automatisierbare Lösung zu finden.