Einstieg
EinzelhĂ€ndler sind nun verpflichtet, die KassenSichV zu erfĂŒllen. Das bedeutet, dass ein elektronisches Aufzeichnungssystem in den Kassiervorgang integriert werden muss, um sicherzustellen, dass Bargeldtransaktionen aufgezeichnet und vor Manipulationen geschĂŒtzt werden.
Das Aufzeichnungssystem enthĂ€lt eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die alles sicher hĂ€lt. Es zeichnet jede Transaktion auf und signiert die Daten kryptographisch. Auf diese Weise ist es möglich zu ĂŒberprĂŒfen, ob die Daten manipuliert wurden.
Im normalen, tĂ€glichen Gebrauch sollte der Benutzer das System wie eine âBlack Boxâ behandeln.
Im tĂ€glichen Gebrauch ist die TSE einfach eine âBlack Boxâ
Verantwortlichkeiten des HĂ€ndlersâ
Der Anwender muss sicherstellen, dass seine steuerlich relevanten Daten regelmĂ€Ăig gesichert werden. Es wird empfohlen, mindestens zwei Backups an verschiedenen physischen Orten zu speichern.
Die HÀufigkeit der Backups hÀngt hauptsÀchlich von der HÀufigkeit der Transaktionen ab. Je stÀrker die Kasse frequentiert wird, desto hÀufiger sollten die Daten gesichert werden.
Der Benutzer muss auĂerdem regelmĂ€Ăig die Logmeldungen auf VollstĂ€ndigkeit und PlausibilitĂ€t ĂŒberprĂŒfen.
RegelmĂ€Ăige Backups sollten sowohl vor Ort als auch auĂer Haus gespeichert werden
Software-Aktualisierungenâ
Software-Updates werden von fiskaly bereitgestellt. Der Systemintegrator / PoS-Anbieter wird ĂŒber Updates ĂŒber Changelogs oder ĂŒber den Entwickler-Newsletter informiert - melden Sie sich ĂŒber das Formular am Ende dieser Seite an!
SystemintegritĂ€tâ
Die TSE ist eine Software-Anwendung. Wenn es Zweifel an seiner IntegritÀt gibt, wird er verworfen und durch eine neue Anwendung ersetzt.